Appell des Rats des Globalen Gewerkschaftsverbandes (GUF) an die G20
03/11/2011

Der Globale Gewerkschaftsverband (GUF), der Internationale Gewerkschaftsbund (IGB) sowie der Beratende gewerkschaftliche Ausschuss bei der OECD (TUAC-OECD) haben eine Erklärung verabschiedet, welche die Mitglieder der G20 aufruft, sich an ihre, bei ihrem Treffen in Pittsburgh geleisteten Versprechen zu erinnern (September 2009), insbesondere, jenes, dass „hochwertige Arbeitsplätze im Mittelpunkt der wirtschaftlichen Erholung stehen“ sollen.

Diese Erklärung verpflichtet die G20 ebenso, die Schlussfolgerungen der Minister für Arbeit und Beschäftigung der G20 in Paris vollständig zu berücksichtigen, durch die vorgesehen ist, für eine grundlegende soziale Sicherung, gestützt durch eine angemessene Finanzierung, je nach Entwicklungsstufe, zu sorgen. Darin werden ferner die Umsetzung der Finanzmarktreformen, die beim G20-Gipfel in London (April 2009) beschlossen worden sind, sowie die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer gefordert.

Während die Krise mit immer größerer Schärfe andauert, wehren sich die Banken weiterhin gegen die notwendige Reform des Finanzsektors, wohingegen die Bürger und Steuerzahler dazu aufgerufen werden, die Privatbanken zu subventionieren.

Die Internationale Allianz für Kunst und Unterhaltung (IAEA), Mitglied der GUF, ist Unterzeichner dieser Erklärung.


Die internationale Gemeinschaft feiert das 50jährige Jubiläum des Rom-Abkommens (Budapest, 19.-20. Oktober 2011)
31/10/2011

Alle internationalen Organisationen ausübender Künstler/innen waren bei der Konferenz in Budapest am 19. und 20. Oktober 2011 vertreten, um das 50jährige Jubiläum des Rom-Abkommens (FIM, FIA, AEPO-ARTIS, SCAPR, FILAIE, LATIN ARTIS), zu begehen, dem sich auch die IFPI angeschlossen hatte. Diese Veranstaltung war von den ungarischen Gastgebern bestens organisiert worden.

Die FIM, die neben der EJI (ungarische Verwertungsgesellschaft ausübender Künstler/innen) und dem ungarischen Amt für Urheberrechte (HIPO) einer der Hauptorganisatoren war, begrüßte zahlreiche Redner, darunter Herrn Trevor Clarke (stellvertretender Generaldirektor der WIPO), Herrn Kari Tapiola (Sonderberater des Generaldirektors der ILO), Frau Maria Martin-Prat (Leiterin der Abteilung Urheberrechte der Europäischen Kommission), Dr. Miklós Bendzsel (Präsident des ungarischen Amtes für Urheberrechte), Dr. Mihály Ficsor (Präsident des ungarischen Sachverständigenrates für Urheberrecht) und Frau Silke von Lewinski (Abteilungsleiterin, Max Planck-Institut).

Bei der Eröffnung der Konferenz erinnerten Kari Tapiola und John Smith (FIM-Präsident) an die historischen Grundlagen, die von Beginn des 20. Jahrhunderts bis 1961 allmählich die internationale Gemeinschaft davon überzeugt haben, die vollständige Legitimität ausübender Künstler/innen anzuerkennen, Rechte geistigen Eigentums zu genießen.

Obwohl heute diese Rechte eine Stellung wie die Urheberrechte erworben haben, sind gewisse Probleme, die vor fast 100 Jahren zu ihrem Entstehen geführt haben, bis zu einem gewissen Grade immer noch aktuell. Die ständige Weiterentwicklung der Technik bedroht weiterhin, genauso wie bei den Anfängen der Rundfunkübertragung oder der Schallplatte, die Beschäftigung in einer Branche.

John Morton, der ehemalige FIM-Präsident, wurde vom Publikum auf Grund seines Eintretens in der Vergangenheit für die Interessen der Musiker/innen und verwandter Schutzrechte herzlich begrüßt. In seiner Rede verwies er auf die Rolle der Gewerkschaften bei der Anerkennung der verwandten Schutzrechte und erinnerte daran, dass Kollektivverhandlungen für sich gesehen einen unzureichenden rechtlichen Rahmen nicht ausgleichen könnten. Genauso nützten allerdings gesetzliche Bestimmungen den Rechteinhabern nur dann, wenn letztere ausreichende Verhandlungsmöglichkeiten besäßen.

Die Redner, die im Namen der anderen vertretenen Organisationen sprachen, erwähnten das Erbe des Rom-Abkommens und des WPPT-Abkommens unter nacheinander rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten und sprachen sowohl vom akuten Problem der Urheberrechtsverletzung und der Notwendigkeit, die Rechte von Künstlern/innen, insbesondere im audiovisuellen Sektor (zukünftiges Abkommen der WIPO über audiovisuelle Darbietungen) zu fördern.

Im Hinblick auf die Zukunft unterstrichen mehrere Redner, wie wichtig es sei, dass eine angemessene Vergütung mit dem Recht auf Zugänglichmachung zu Gunsten von ausübenden Künstlern/innen einhergehe. Der Entwurf eines Abkommens über audiovisuelle Darbietungen, für den von der WIPO demnächst eine diplomatische Konferenz einberufen werden soll, wurde ebenso begrüßt, vor allem der neue Abschnitt 12, in dem ausübenden Künstlern/innen das legitime Recht zuerkannt wird, angemessene Vergütung als Gegenleistung zu erhalten, wenn sie ihre Rechte an die Tonträgerhersteller abgetreten haben.

Im letzten Konferenzteil wurde nochmals an die herausragende Rolle von Kollektivverhandlungen und Kollektivvereinbarungen sowie die Aufrechterhaltung von möglichst ausgewogenen Beziehungen zwischen Künstler- und Produzentenorganisationen zu den verschiedenen Aspekten der verwandten Schutzrechte erwähnt.


Die internationale Gemeinschaft feiert das 50jährige Jubiläum des Rom-Abkommens (Budapest, 19.-20. Oktober 2011)
19/10/2011

Alle internationalen Organisationen ausübender Künstler/innen waren bei der Konferenz in Budapest am 19. und 20. Oktober 2011 vertreten, um das 50jährige Jubiläum des Rom-Abkommens (FIM, FIA, AEPO-ARTIS, SCAPR, FILAIE, LATIN ARTIS), zu begehen, dem sich auch die IFPI angeschlossen hatte. Diese Veranstaltung war von den ungarischen Gastgebern bestens organisiert worden.

Die FIM, die neben der EJI (ungarische Verwertungsgesellschaft ausübender Künstler/innen) und dem ungarischen Amt für Urheberrechte (HIPO) einer der Hauptorganisatoren war, begrüßte zahlreiche Redner, darunter Herrn Trevor Clarke (stellvertretender Generaldirektor der WIPO), Herrn Kari Tapiola (Sonderberater des Generaldirektors der ILO), Frau Maria Martin-Prat (Leiterin der Abteilung Urheberrechte der Europäischen Kommission), Dr. Miklós Bendzsel (Präsident des ungarischen Amtes für Urheberrechte), Dr. Mihály Ficsor (Präsident des ungarischen Sachverständigenrates für Urheberrecht) und Frau Silke von Lewinski (Abteilungsleiterin, Max Planck-Institut).

Bei der Eröffnung der Konferenz erinnerten Kari Tapiola und John Smith (FIM-Präsident) an die historischen Grundlagen, die von Beginn des 20. Jahrhunderts bis 1961 allmählich die internationale Gemeinschaft davon überzeugt haben, die vollständige Legitimität ausübender Künstler/innen anzuerkennen, Rechte geistigen Eigentums zu genießen.

Obwohl heute diese Rechte eine Stellung wie die Urheberrechte erworben haben, sind gewisse Probleme, die vor fast 100 Jahren zu ihrem Entstehen geführt haben, bis zu einem gewissen Grade immer noch aktuell. Die ständige Weiterentwicklung der Technik bedroht weiterhin, genauso wie bei den Anfängen der Rundfunkübertragung oder der Schallplatte, die Beschäftigung in einer Branche.

John Morton, der ehemalige FIM-Präsident, wurde vom Publikum auf Grund seines Eintretens in der Vergangenheit für die Interessen der Musiker/innen und verwandter Schutzrechte herzlich begrüßt. In seiner Rede verwies er auf die Rolle der Gewerkschaften bei der Anerkennung der verwandten Schutzrechte und erinnerte daran, dass Kollektivverhandlungen für sich gesehen einen unzureichenden rechtlichen Rahmen nicht ausgleichen könnten. Genauso nützten allerdings gesetzliche Bestimmungen den Rechteinhabern nur dann, wenn letztere ausreichende Verhandlungsmöglichkeiten besäßen.

Die Redner, die im Namen der anderen vertretenen Organisationen sprachen, erwähnten das Erbe des Rom-Abkommens und des WPPT-Abkommens unter nacheinander rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten und sprachen sowohl vom akuten Problem der Urheberrechtsverletzung und der Notwendigkeit, die Rechte von Künstlern/innen, insbesondere im audiovisuellen Sektor (zukünftiges Abkommen der WIPO über audiovisuelle Darbietungen) zu fördern.

Im Hinblick auf die Zukunft unterstrichen mehrere Redner, wie wichtig es sei, dass eine angemessene Vergütung mit dem Recht auf Zugänglichmachung zu Gunsten von ausübenden Künstlern/innen einhergehe. Der Entwurf eines Abkommens über audiovisuelle Darbietungen, für den von der WIPO demnächst eine diplomatische Konferenz einberufen werden soll, wurde ebenso begrüßt, vor allem der neue Abschnitt 12, in dem ausübenden Künstlern/innen das legitime Recht zuerkannt wird, angemessene Vergütung als Gegenleistung zu erhalten, wenn sie ihre Rechte an die Tonträgerhersteller abgetreten haben.

Im letzten Konferenzteil wurde nochmals an die herausragende Rolle von Kollektivverhandlungen und Kollektivvereinbarungen sowie die Aufrechterhaltung von möglichst ausgewogenen Beziehungen zwischen Künstler- und Produzentenorganisationen zu den verschiedenen Aspekten der verwandten Schutzrechte erwähnt.


WIPO MEMBER STATES DECIDE TO RE-CONVOKE THE DIPLOMATIC CONFERENCE OF 2000 ON THE PROTECTION OF AUDIOVISUAL PERFORMANCES
29/09/2011

In the morning of Thursday, September 29, 2011, the General Assembly of WIPO Members States followed the recommendation of the SCCR (Standing Committee for Copyright and Related Rights) and decided to re-convoke the Diplomatic Conference of 2000 aimed to adopt an international treaty protecting audiovisual performances.

The SCCR recommendation also stipulates that the work of the Diplomatic Conference shall base itself on the 19 articles that were provisionally adopted in 2000, as well as on the new article 12 which was subject to consensus at the SCCR meeting of June 2011 (see News below dated 15/06/2011).

This decision represents a major step toward the adoption of the treaty that performers' organisations have been calling for for so long. The Diplomatic Conference should be held in June or July 2012, either in Geneva or in one of the countries who have officially presented an invitation in this respect (as of today: China, Mexico and Morocco).

50jähriges Jubiläum des Rom-Abkommens (Budapest 19.-20. Oktober 2011)
15/07/2011

Am 19. und 20. Oktober 2011 findet in Budapest eine Konferenz zur Feier des 50jährigen Jubiläums des Rom-Abkommens und zwar auf Grund der gemeinsamen Initiative der EJI (ungarische Verwertungsgesellschaft ausübender Künstler/innen), der HIPO (ungarisches Amt für Urheberrechte) und der FIM statt.

Fünfzig Jahre nach dieser ersten Anerkennung der Rechte ausübender Künstler/innen auf internationalen Schutz ihrer Darbietungen werden zahlreiche internationale Sachverständige dessen Auswirkung auf das Leben von Künstler/innen und die gesamte Branche thematisieren, indem auch der Beitrag des WPPT-Abkommens aus dem Jahre 1996 berücksichtigt werden wird. Wir werden auch versuchen zu bewerten, was noch geleistet werden muss.

Alle FIM-Mitglieder sind zu dieser Veranstaltung eingeladen. Für diese werden in Bälde ausführlichere Informationen herausgegeben.


Vorspielen als Kontrollmechanismus: eine inakzeptable Vorgehensweise
15/07/2011

Während die Krise beim Brasilianischen Sinfonieorchester in Rio de Janeiro (OSB) immer noch andauert, haben weitere international bekannte Künstler/innen ihre Teilnahme abgesagt, die nicht wollen, dass ihre Name mit dem Management von Roberto Minczuk in Verbindung gebracht wird, der für die Entlassung von etwa 40 Musikern/innen dieses Orchesters verantwortlich ist. Nach Nelson Freire und Cristina Ortiz, kündigte Joshua Bell seine Absage für die Teilnahme am Konzert am 27. August an (er wird wie geplant am 23. und 25. August jeweils in São Paulo und Minas Gerais auftreten).

Die FIM, welche sich für die Musiker/innen des OSB einsetzt, unterstützt ebenso die Musiker/innen des Sinfonieorchesters von Guayaquil in Equador, denen ebenso ein kollektives Vorspielverfahren droht.

Wir sollten uns entschieden gegen diese Vorspielmaßnahmen wenden, die aus mehreren Gründen ungerecht sind :

- Dieses Vorspielen verlangt vom Künstler/von der Künstlerin, sein Können unter Beweis zu stellen, ohne dass dieses Mängel aufgewiesen hätte bzw. der Musiker/die Musikerin vorher irgendwie davon benachrichtigt worden wäre und wird nicht mit der Feststellung einer persönlichen Schwäche begründet bzw. geht nicht mit Maßnahmen einher, die dazu dienen sollen, dass der/die betroffene Musiker/in sich möglicherweise verbessern kann.

- Mit dem Vorspielen wird nicht das übliche Arbeitsumfeld, in dem der/die Musiker/in seinen Beruf ausüben soll, simuliert, sondern er/sie wird außergewöhnlichem Druck ausgesetzt, was bedeutet, dass die falschen Kriterien beurteilt werden und künstliche Bedingungen geschaffen werden, um ihn/sie scheitern zu lassen, womit der Willkür Tür und Tor geöffnet sind.

- Ein Richtungswechsel im Umgang mit den Künstlern/innen ist an und für sich nicht unrechtmäßig, aber er wird unweigerlich so, wenn er darauf hinausläuft, die Arbeitsbedingungen der Musiker/innen drastisch zu verändern, indem neue persönliche Leistungskriterien eingeführt werden, ohne dass der kollektive Charakter der Arbeit im Orchester noch die Verantwortung der musikalischen Leitung bei dieser Tätigkeit berücksichtigt werden.


Rat der Globalen Gewerkschaften (CGU) - Internationale Kampagne für qualitativ hochwertige öffentliche Dienste
23/06/2011

Die internationale Kampagne Hochwertige öffentliche Dienste : jetzt Handeln ! wurde offiziell am 23. Juni 2011 beim internationalen Tag für öffentliche Dienstleistungen der Vereinten Nationen gestartet. Diese vom Rat der Globalen Gewerkschaften durchgeführte Kampagne stützt sich auf die Internationale Charta, die bei der Konferenz über qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen im Oktober 2010 (siehe unsere FIM News vom November 2010) verabschiedet wurde.

Zahlreiche Aktionen laufen bereits in einer großen Anzahl von Ländern, die darauf abzielen, das Recht von Bürgern/innen aller Weltregionen anzuerkennen, Zugang zu hochwertigen öffentlichen Dienstleistungen zu erhalten, insbesondere in den Bereichen Bildungswesen, Wasser- und Energieversorgung, Verkehr und Kultur, ferner die Grundrechte von Arbeitnehmern/innen in diesen Bereichen zu bewahren.


WIPO: Verhandlung über internationalen Vertrag zum Schutz audiovisueller Darbietungen
15/06/2011

WIPO - Verhandlung über internationalen Vertrag zum Schutz audiovisueller Darbietungen

Die 22. Sitzung des Ständigen Ausschusses über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (SCCR), die von 15. bis 24. Juni 2011 in Genf stattfand, empfiehlt in ihren Schlussfolgerungen die Einberufung einer diplomatischen Konferenz zur Verabschiedung eines Vertrags zum Schutz audiovisueller Darbietungen (technisch gesehen handelt es sich heirbei um die Wiederaufnahme der im Dezember 2000 eingestellten diplomatischen Konferenz, die wieder aufgenommen werden soll).

Nach einer turbulenten Woche kam ein Konsens zustande. Dieser bezog sich auf die 19 Artikel, die von der diplomatischen Konferenz im Dezember 2000 vorläufig verabschiedet worden waren, zu denen ein Artikel hinzugefügt worden ist (Artikel 12), der den Staaten ausdrücklich die Möglichkeit einräumt, eine Annahme der übertragung der Rechte der ausübenden Künstler/innen an die Produzenten zu erhalten oder einzurichten. Genau genommen schafft dieser neue Artikel 12 keine Rechte, sondern beschränkt sich darauf hinzuweisen, was im Rahmen des Vertrags im Hinblick auf die Annahme der Rechteübertragung noch gestattet ist.

Was wichtig ist - und was sich unmittelbar aus den bei der WIPO geführten Verhandlungen im Juni letzten Jahres ergibt - ist die Formulierung dieses Artikels, zu dem in Zukunft zwei Abschnitte gehören, welche den Staaten die Möglichkeit einräumen
- es verpflichtend vorzuschreiben, auf schriftliche Verträge zurückzugreifen (Abschnitt 2)
- die Rechteübertragung mit der Zahlung einer Vergütung an den/die Künstler/in zu verbinden (Abschnitt 3).

Diese beiden Abschnitte sind sehr wichtig, denn damit soll dieselbe Aufforderung verbunden werden wie im ersten. Daher ist es weniger zu befürchten, dass Artikel 12 als Modell verwendet wird, um den Vertrag in einer Form, die für den/die Künstler/in ausschließlich nachteilig wirken würde, umzusetzen.

Anbei der Text des Artikels 12, zu dem ein Konsens bei der 22. Sitzung des SCCR herbeigeführt werden konnte:

Eine Vertragspartei kann in ihrem nationalen Recht bestimmen, dass sobald ein/e ausübende Künstler/in die Zustimmung zur Fixierung seiner/ihrer Darbietung in einer audiovisuellen Fixierung erteilt hat, die Exklusivrechte der Genehmigung, ausgeführt in Artikeln 7 bis 11 dieses Vertrags, dem/derjenigen gehören oder durch den/sie auszuüben oder an den Produzenten einer solchen audiovisuellen Fixierung zu übertragen sind, falls in einem Vertrag zwischen dem/der ausübenden Künstler/in und dem Produzenten einer solchen audiovisuellen Fixierung nicht gegenteilig verfügt wurde, was nach nationalem Recht vorgeschrieben ist.

Eine Vertragspartei kann mit Bezug auf audiovisuelle Fixierungen, die gemäß nationalem Recht produziert worden sind, verlangen, dass eine solche Zustimmung oder ein solcher Vertrag in schriftlicher Form vorhanden und von beiden Vertragsparteien oder ihren rechtmäßig bestimmten Vertretern unterzeichnet sein muss.

Unabhängig von der übertragung der oben beschriebenen Exklusivrechte können nationale, individuelle, kollektive oder andere Vereinbarungen dem/r ausübenden Künstler/in das Recht einräumen, Lizenzgebühren oder angemessene Vergütung für irgendeine Nutzung der Darbietung zu übertragen, wie durch diesen Vertrag einschließlich betreffend Artikel 10 und 11 bestimmt ist.

Die FIM hat es schon immer in den Gremien der WIPO abgelehnt, dass die Annahme der Rechteübertragung erwähnt wird, ohne dass hierbei eine ausgleichende Bestimmung dazu gehört, dass eine solche Rechteübertragung mti einer angemessenen Vergütung des/der Künstler/in einhergeht. Die für den obigen Artikel 12 beibehaltene Formulierung bildet diesbezüglich einen akzeptablen Kompromiss und stellt einen deutlichen Fortschritt im Vergleich zum anfänglichen Vorschlag der USA dar, der voreilig von der FIA unterstützt worden war.

Diese Entwicklung, welche die Bedenken der FIM noch einmal bestätigt, ist das Ergebnis einer intensiven Abstimmung zwischen den USA, Indien und Mexiko, mit der die Organisationen ausübender Künstler/innen (FIA, FIM, AEPO-ARTIS, FILAIE, AISGE ) und von Produzenten (FIAPF, MPA) assoziiert wurden.

Die Vereinbarung, die in den letzten Zügen im Rahmen der SCCR-Tagung erzielt werden konnte, umfasst ebenso das Versprechen, auf die Forderungen Brasiliens einzugehen, was den Aufbau des Textes der Präambel und den Zusatz gemeinsamer Erklärungen angeht. Ferner sollte eine gemeinsame Erklärung auf Antrag Indiens und Brasiliens vorbereitet werden, um das Ausmaß der Definition des/der ausübenden Künstlers/in klarzustellen (und damit die indischen Künstler/innen, die traditionelle Tänze darbieten, durch diesen Vertrag zu schützen, ohne dass dieser Schutz auf einfache Touristen ausgeweitet wird, die dabei gefilmt werden könnten, wenn sie bei den Feierlichkeiten des Karnevals in Rio mittanzen).

Diese wichtige Verhandlungswoche ist das Ergebnis einer mehrjährigen Kampagne, an der die FIM wichtigen Anteil genommen hat und immer wieder daran erinnert hat, dass hier wichtige Themen auf dem Spiel stehen sowie die wichtigsten Grundsätze hervorgehoben hat, denen man sich verpflichtet fühlt.


WIPO: Diskussionen zur Verabschiedung eines Übereinkommens zum Schutz von audiovisuellen Darbietungen
13/04/2011

Am 13 .und 14, April 2011 fanden bei der WIPO Informelle Begegnungen zum Schutz audiovisueller Darbietungen statt. Vier schriftliche Vorschläge wurden bei diesen Gesprächen eingereicht und zwar von den USA, Mexiko, Indien und Brasilien.

Diese Diskussionen betrafen wiederum vor allem das Thema der Rechteübertragung. Der amerikanische Vorschlag führte ausdrücklich den Begriff des „Work for Hire “ ein, damit dieses Mittel international anerkannt werden möge. Dazu gehören in den USA Kollektivvereinbarungen, die den Künstlern/innen verpflichtende Einnahmen garantieren.

Die FIM, die den Grundsatz eines internationalen Abkommens zum Schutz darbietender Künstler/innen unterstützt, erinnerte an die grundlegende Regel, auf die sie sich mit der FIA seit 2007 geeinigt hat: kein Artikel in diesem Abkommen soll davon ausgehen, dass diese Rechte vom Künstler an den Produzenten abgetreten werden, ohne dass dabei geregelt ist, dass verpflichtend die Zahlung einer angemessenen Entschädigung an die Künstler/innen damit einhergeht.

Im Augenblick geht es bei dem amerikanischen Vorschlag lediglich darum, dass die bestehenden individuellen oder kollektiven Rechte eingehalten werden, was ein großes Risiko außer acht lässt, dass nämlich in den Ländern, in denen weder Kollektivvereinbarungen noch Sozialdialog noch ein für die Künstler/innen günstiges Kräfteverhältnis besteht, eín zufriedenstellender Schutz besteht.

Außerdem ist es wichtig, dass verhindert wird, dass die Rechte, die den darbietenden Künstler/innen bereits im Tonträgerbereich durch den WPPT-Vertrag über Darbietungen und Tonträger oder das Römische Übereinkommen gewährt wurden, nicht abgeschwächt werden.

Verträge: Fairmusic-Projekt
07/04/2011

Die Organisation MICA (Music Information Centre of Austria), Mitglied von IMC (International Music Council), ist das Ergebnis eines Projektes, das dazu dienen soll, faire vertragliche Praktiken im Bereich der Tonträgerindustrie, der Livedarbietung und der Verwertung der Online-Rechte zu fördern. Das Ziel ist hierbei, schließlich einen Label des „gerechten Vertrages“ zu schaffen, wobei die Produktionen, die sich an die Bewertung einer unabhängigen Institution halten, herausgestellt werden sollen.

Mit Unterstützung der Europäischen Kommission hat MICA Befragungen durchgeführt, Arbeitsunterlagen vorbereitet und zwei Konferenztage mit Sachverständigen der betroffenen Sektoren bei der Frankfurter Musikmesse am 7. und 8. April 2011 veranstaltet.

Die FIM, vertreten durch ihren Generalsekretär, nahm an diesen Gesprächen als Berater teil. Geleistete Fortschritte betreffen insbesondere den Aspekt „Tonträgerindustrie“, da insbesondere unabhängige Labels sich für diese Initiative interessieren.

Der FIM-Vertreter verwies darauf, dass es notwendig sei, dass bei der Annahme eines Arbeitsbereiches die einbehaltenen Kriterien sich von vorbildlichen Praktiken leiten ließen und auch ausgehandelte Kollektivvereinbarungen auf nationaler Ebene beachtet würden, damit diese Initiative dazu dient, die bestehenden vertraglichen Praktiken zu verbessern.

Das Projekt Fairmusic, dessen europäische Finanzierung beinahe abgeschlossen ist, muss langfristig mit anderen Mitteln fortgesetzt werden.

Orchester : Die 2. Internationale Orchesterkonferenz der FIM mit 200 Teilnehmern/innen aus 40 Ländern (7.-9. März 2011)
07/03/2011

Die zweite Auflage der IOC in Amsterdam in Zusammenarbeit mit den niederländischen Gewerkschaften FNV-KIEM, KNTV und NTB, mit finanzieller Unterstützung von NORMA, SENA, PPL, und SPEDIDAM, MFO, DMF, SIS, der ILO, Staalbankiers und der Stadt Amsterdam.

Die Ergebnisse dieser Konferenz können auf der Internetseite der IOC auf englisch, französisch, deutsch, spanisch und protugiesisch eingesehen werden.

Hier die wichtigsten :

- Die Einigkeit zwischen Musikern/innen und Management, sich für eine echte Vertetung bei den Orchesterverwaltungsräten einzusetzen. Damit sollen zwei Ziele erreicht werden: Konflikte sollen vermieden und für ein harmonisches Zusammenwirken von Arbeit und Programmen gesorgt werden;

- Die Feststellung, dass die gesundheitliche Risikoprävention bei Berufsmusikern/innen unzureichend berücksichtigt wird, sowohl im Falle von Arbeitsunfällen wie auch im Krankheitsfall und dass es notwendig ist, diesbezüglich so früh wie möglich für Aufklärung zu sorgen, und zwar beim Erlernen eines Instruments (Haltung, Angstzustände und Bühnenangst, Bewusstsein für den eigenen Körper und seiner Grenzen);

- Die Notwendigkeit, gute Verhaltensweisen zu entwickeln und zu fördern, was die Arbeitsbelastung im Orchester betrifft, die Arbeitszeiten vereinbar mit dem Privatleben zu machen und dass diese Verhaltensmaßnahmen für alle Berufsmusiker/innen gelten sollten, gleichgültig, aus welchem Land sie kommen.

Die Beiträge der verschiedenen Referenten werden in Bälde auf der Internetseite der IOC eingesehen werden können, wo man auch schon viele Fotos finden kann. Meldungen über das Orchesterleben werden ebenso regelmäßig auf der Internetseite veröffentlicht.

Die IAO unterstützt die Durchführung der FIM zu Gunsten der Wirkung der Übereinkommen 87 und 98 im Bereich von Unterhaltung und Medien
17/11/2010

Das Büro für Tätigkeiten für Arbeitnehmer der IAO (ACTRAV) unterstützte eine Studie, deren Gegenstand die Darstellung von Problemen von Arbeitnehmer/innen im Bereich der Kunst, Unterhaltung und Medien bei der Ausübung ihres Rechtes ist, Kollektivvereinbarungen durch Verhandlungen ihrer Gewerkschaften auf Grund ihrer Lage als nicht fest angestellte Arbeitnehmer/innen abzuschließen.

In einer gewissen Reihe von Ländern werden die Arbeitnehmer/innen abwertend als Ich-AGs betrachtet, sobald sie kein reguläres Beschäftigungsverhältnis mehr aufweisen, was insbesondere zur Folge haben kann, dass man sie den Wettbwerbsregeln aussetzt und es ihnen versagt, von denen in ihrer Branche üblichen Kollektivereinbarungen zu profitieren.

Trotz der 2006 verabschiedeten Empfehlung durch die 95. Internationale Arbeitskonferenz der IAO werden sehr viele Arbeitnehmer/innen aller Bereiche von ihren Arbeitgebern dazu gezwungen, als freiberufliche Mitarbeiter/innen tätig zu sein, was nicht den reellen Bedingungen ihrer Beschäftigung entspricht. Es ist eines der wichtigsten Anliegen der FIM, dafür zu sorgen, dass diese Arbeitnehmer/innen nicht ihrer gewerkschaftlichen Rechte beraubt werden, obwohl die Ausübung der anderen Rechte des Weiteren je nach Land äußerst willkürlich gehandhabt wird.

Die FIM wird im Oktober 2012 ihren 20. Kongress in Buenos Aires (Argentinien) austragen
17/11/2010

Die Organe der FIM halten an dem von der Lateinamerikanischen Gruppe der FIM (GLM) beim 19. in Johannesburg im Oktober 2008 eingereichten Vorschlag fest. Die argentinische Gewerkschaft SADEM, eine der wichtigsten des Kontinents, arbeitet derzeit mit der FIM zusammen, um diesen Kongress optimal vorzubereiten, wobei mit einer besonders regen Teilnahme der Gewerkschaften der drei amerikanischen Regionen gerechnet wird.


: kontakte