Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - 14. Tagung der UNESCO-Regierungskommission für Urheberrechte vom 7.-9. Juni 2010 in Paris
07/06/2010

Bei der UNESCO fand von 7. bis 9. Juni 2010 die 14. Sitzung des Ausschusses des Universellen Übereinkommens von 1971 statt. Diese Tagung, die vom neuen stellvertretenden Generaldirektor für Kultur, Francisco Bandarin, eröffnet worden war, wurde von zwei Tagesordnungspunkten bestimmt: den ?neuen Herausforderungen zum gerechten Ausgleich zwischen Urheberrechten und Zugang zu Bildung, Information und Kultur? sowie den Kampf gegen die Produktpiraterie.

Die UNESCO stellte eine durch Frau Dr. Patricia Akester der Universität Cambridge durchgeführte Studie der Ausnahmen und Einschränkungen vor. Die Autorin vertritt darin die Meinung, dass der echte Vorteil der Ausnahmeregelungen im Urheberrecht durch die kombinierten Auswirkungen von Verträgen, der Technik und des Rechtes abgeschwächt werden würde. Daher schlägt sie vor, ein System zur Verhinderung der ?vertraglichen und technischen Neutralisierung der Ausnahmen des Urheberrechtes? zu Gunsten der Nutznießer dieser Ausnahmeregelungen mit Hilfe eines bevorzugten Zugriffs auf Werke bestimmter Plattformen und durch ein digitales Rechteverwaltungssystem auszuarbeiten. Es ist abzuwarten, ob dieser Vorschlag von den Mitgliedsstaaten bei den Gesprächen der WIPO zu diesem Thema wieder aufgegriffen wird.

Die UNESCO hat sich für die Bekämpfung der Produktpiraterie eingesetzt und zwar mit Hilfe von Ausbildungsseminaren in Afrika und der Schaffung eines ?Internationalen Observatoriums des Kampfes gegen Produktpiraterie?, das sie dem Ausschuss vorgestellt hat. Die FIM hat die Einleitung dieser Maßnahme begrüßt, womit dem Umstand Rechnung getragen wird, dass Investoren geschütz werden müssen, aber auch daran erinnert wird, dass Künstler/innen unbedingt Schutz brauchen, was sich über gerechtere Verträge für Künstler/innen regeln ließe. Das Observatorium befindet sich immer noch in der Erprobungsphase. Die Generalversammlung von 2011 wird beschließen, ob daraus eine ständige Einrichtung werden sollte.

Die UNESCO hatte zur Vorbereitung dieser Gespräche bei Luis Villaroel (Zentraluniversität von Chile) eine Studie über die gegenwärtigen Trends und nicht-rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie in Auftrag gegeben. Der Autor schlägt darin vor, die Nutzer, die öffentlichen Behörden und insbesondere diejenigen, die für die Anwendung des Rechts zuständig sind, entsprechend aufzuklären, die Branche für Maßnahmen mit angemessenen Preisen dafür empfänglich zu machen, ein reichhaltiges und qualitativ hochwertiges legales Angebot zu unterbreiten und sich für Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien stark zu machen, insbesondere Vergütungssysteme einzurichten, die den Autoren von Inhalten eine angemessene Vergütung zukommen lässt. Außerdem sind Foren einzurichten, die den Dialog begünstigen und Indikatoren auszuarbeiten, die den Fortschritt von politischen Maßnahmen bemessen, präventiv die Produktpiraterie zu bekämpfen und die Anwendung der Rechtsbestimmungen des Urheberrechtes zu garantieren.

Urheberrechte und verwandte Schutzrechte - Die WIPO-Verhandlungen im audiovisuellen Sektor
28/05/2010

Am 28. Mai 2010 nahm die FIM an den von der WIPO organisierten informellen Konsultationen in Genf zum Schutz audiovisueller Darbietungen teil. Zielsetzung dieser Beratungen ist der Abschluss eines internationalen Abkommens.

In den wenigen Beiträgen der Mitgliedsstaaten wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass man einen klaren Zeitplan bräuchte und Vorschläge schriftlich einzureichen seien. Allerdings verdienen die Positionen der USA und Brasiliens besondere Aufmerksamkeit..

Der Vertreter der US-amerikanischen Delegation kündigte an, dass sein Land in Bälde einen Artikel (Art.20) über die Übertragung von Rechten, entsprechend dem gemeinsamen Wunsch der MPAA (Motion Picture Association of America) und der beiden nationalen Schauspielergewerkschaften (Screen Actors Guild) und AFTRA (American Federation of Television and Radio Artists), vorlegen werde..

Man muss hierbei daran erinnern, dass die FIM und FIA bis jetzt sich dafür eingesetzt haben, dass die 19 vorläufig bei der diplomatischen Konferenz vom Dezember 2000 verabschiedeten Artikel unverändert übernommen werden, ohne dass eine spezifische Bestimmung über die Rechteübertragung hinzugefügt werden würde..

Brasilien hat seinerseits darauf verwiesen, dass diese 19 Artikel nicht als unantastbar gelten sollten. Es wurde bemerkt, dass sich das Umfeld in den letzten 10 Jahren, sowohl innerhalb wie auch außerhalb der WIPO stark gewandelt habe. Ferner deutete man an, dass im Fall einer Pattsituation diese kontroversen Artikel vom Abkommen ausgeschlossen werden würden..

Die 20. Konferenz des SCCR (Ständiger Ausschuss für Urheberrechte und verwandte Schutzrechte), die vom 21. bis 24. Juni in Genf stattfinden wird, müsste diese neuen Themen in ihre offiziellen Aussprachen miteinbeziehen.

Stellung des Künstlers. Berufskrankheiten - Zusammenarbeit mit der IAO zur Thematik des Zusammenhangs zwischen Arbeit und Berufskrankheiten
12/05/2010

Am 12. Mai 2010 fanden in Genf zwei Gespräche zwischen dem FIM-Sekretariat und Verantwortlichen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) zu den wichtigen Themen über den Zusammenhang zwischen Arbeit und Berufskrankheiten statt.

Manche FIM-Mitgliedsgewerkschaften stoßen bei ihrer Vertretung und ihrem Eintreten für ausübende Künstler/innen, die ihren Beruf als selbstständige Arbeitnehmer/innen ausüben, hierbei auf Schwierigkeiten. Nationale Wettbewerbsbehörden (Irland), Arbeitgeber und Arbeitsgerichte (Japan) belasten die Branchenbeschäftigten mit Analysen und Beschlüssen, durch welche diesen ihre Rechte streitig gemacht werden, obwohl es diesbezüglich einschlägige internationale Abkommen der IAO gibt und damit Kriterien missachtet werden, durch welche die Arbeitsbeziehungen der Künstler/innen eingeordnet werden sollten.

Berufskrankheiten werden bei Musiker/innen nicht ausdrücklich anerkannt. Falls sie daher unter gesundheitlichen Beschwerden leiden, müssen sie den Nachweis erbringen, dass diese eine unmittelbare Auswirkung ihrer beruflichen Tätigkeit sind. Ein Leiden wie beispielsweise die fokale Dystonie tritt jedoch bei den Berufsmusikern/innen als Bevölkerungsgruppe mit einer Prävalenz auf, die 50 mal so hoch ist wie bei anderen Berufsgruppen.

Die FIM und die IAO haben daher vereinbart, zwei Studien in Auftrag zu geben, wobei eine der Umsetzung der IAO-Übereinkommen Nr. 87 und 98 im Bereich Live-Darbietung, die andere den Berufskrankheiten gewidmet ist.

Unterzeichnung einer Vereinbarung über Zusammenarbeit zwischen WIPO, FIM und FIA
21/09/2009

Die FIM wirkt seit geraumer Zeit als geachteter Akteur bei der WIPO mit. Sie verfügt inzwischen dort, wie auch in anderen internationalen Gremien, über eine wohl etablierte, legitime Vertretungsrolle. In der jüngsten Vergangenheit haben die von der FIM eingerichteten regionalen Aktivitätsprogramme in Lateinamerika sowie in Afrika, ebenso wie das in Asien gemeinsam zwischen 2004 und 2007 mit der FIA entwickelte Programm von einer verstärkten technischen Unterstützung durch die WIPO profitiert. Die Föderationen leisten ihrerseits auf Anfrage der WIPO Beiträge zu Konferenzen und Seminaren, welche diese auf regionaler oder nationaler Ebene organisiert. In den Sitzungen der verschiedenen Ausschüsse der WIPO, in denen die Urheberrechte und benachbarte Schutzrechte thematisiert werden, vertreten sie ebenso den Standpunkt ausübender Künstler/innen und verleihen diesen somit bei den Mitgliedsstaaten Gehör.

Diese Zusammenarbeit wird in Zukunft durch die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung zwischen der WIPO, der FIM und der FIA im September 2009 einen offizielleren Charakter erhalten. Durch diese wichtige Phase wird gleichzeitig der Expertenrolle der Föderationen, dem Wert der geleisteten Aufgabe und der Notwendigkeit, sich gemeinsam den Schwierigkeiten der künstlerisch Tätigen zu widmen, Rechnung getragen.

Der FIM plant vom 7. bis 9. April 2008 in Berlin die erste Internationale Orchesterkonferenz
13/07/2007

Der Internationale Musikerföderation FIM bereitet die weltweit erste Internationale Orchesterkonferenz vor, die vom 7. bis 9. April 2008 in Berlin stattfinden wird. Dieses erstmalige Ereignis auf internationaler Ebene ist eine einzigartige Möglichkeit für Orchestermusiker aller Art - Symphonieorchester oder lyrisches Orchester, Kammermusik, Ensemble -, sich auszutauschen und zu dialogisieren. Zum ersten Mal wird Orchestermusikern die Möglichkeit geboten, ihre Erfahrungen auszutauschen um gemeinsam das geeignetste Lösungsmodell zu erkennen um die zahlreichen Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, zu meistern. Kernthemen der Konferenz werden die Zukunft des spectacle vivant sein sowie die Zielsetzungen in Bezug auf die neuen Medien, die Vertragspraktiken, die Arbeitsbedingungen und die Karriereentwicklung der Orchestermusiker sowie in Bezug auf den Platz des Orchesters in der Gesellschaft. Dieses Ereignis wird von den Gewerkschaften DOV (Deutschland), ver.di (Deutschland), MFO (Norwegen) und von OESTIG (Österreich) und GVL (Deutschland) unterstützt.

Tod des Präsidenten der ANACIMM, Ali Zibo
03/07/2007

Wir bedauern den Tod unseres Kollegen und Freundes Ali Zibo, der am 3. Juli in an den Folgen einer langen Krankheit verstorben ist.   Ali Zibo, Präsident der ANACIMM, war vor allem ein grossartiger Musiker. Unter Musikern galt er als Pionier der modernen Musik aus Niger. Er hat sich mit viel Leidenschaft für die Rechte der Musiker in Niger eingesetzt. Das Komitee für afrikanische Musik des FIM hat einen seiner treuesten Kollegen, eine starke charaktervolle Persönlichkeit, verloren. Wir werden seinen Humor und seine gute Laune sehr vermissen.

Unesco:Erste Konferenz der Teilnehmerstaaten der Unesco-Konvention für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (Paris, 18.-20. Juni 2007)
28/06/2007

Die erste Konferenz der Teilnehmerstaaten der Unesco-Konvention für den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen fand vom 18. bis 20. Juni 2007 in Paris am Sitz der Unesco statt. Sechsundfünfzig Staaten waren vereint um die grundlegenden Richtlinien für die Umsetzung der Konvention zu definieren. Eine Hausordnung wurde ratifiziert, welche einen bescheidenen, aber reellen Platz für die « Organisationen aus der bürgerlichen Gesellschaft » vorsieht, deren Aktivität der weitreichenden Konvention unterliegt. Einige Staaten haben sich ausdrücklich dafür engagiert, dem internationalen Fonds für die kulturelle Vielfalt beizupflichten, dessen Beiträge sich auf freiwilliger Basis belaufen. Bei der Konferenz wurden ferner die 24 Mitglieder des intergouvernementales Komitees gewählt, dessen Aufgabe es ist, die Richtlinien der Konvention auszuarbeiten. Das Komitee stellt sich aus folgenden Ländern zusammen  : Deutschland, Österreich, Kanada, Finnland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, Albanien, Kroatien, Litauen, Slowenien, China, Indien, Oman, Tunesien, Brasilien, Guatemala, Mexiko, Sankt Lucy, Burkina Faso, Südafrika, Mali, Mauritius und Senegal.


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