Irland: Freischaffende darbietende Künstler/innen verbuchen einen wichtigen Sieg
08/03/2010

Die irische Musikergewerkschaft (MUI) beendete am Montag, den 8. März 2010, ihre seit dem 3. Februar 2010 im Zusammenhang mit der Irland-Tournee des Sängers Tommy Fleming geführte Informationskampagne. TF-Productions hatte mit einer Musikerin, die Gewerkschaftsmitglied ist, eine vertragliche Vereinbarung geschlossen. Ihr Engagement war gekündigt worden und die MUI hatte ihretwegen gegen TF-Productions beim Arbeitsgericht Klage eingereicht.

Das Arbeitsgericht hat in einer Empfehlung, die erhebliche Auswirkungen auf Musiker/innen und Schauspieler/innen hat, befunden, dass dieses Gewerkschaftsmitglied dazu berechtigt ist, einen Betrag in Höhe von 4 600 Euros zu erhalten, da der Anstellungsvertrag mit einer Frist von weniger als 24 Stunden gekündigt worden ist. Die Musikerin, deren Name auf Empfehlung des Gerichts nicht genannt wird, war von Seiten TF-Productions für verschiedene Vorstellungen zwischen dem 16. Januar und dem 4. April 2009 verpflichtet worden. TF-Productions ist ein Unternehmen, das von dem Sänger Tommy Fleming kontrolliert wird.

Nach der von der MUI vorgelegten Beweisführung bestätigte die freiberufliche Musikerin, dass ihre plötzliche Vertragsauflösung ihr nicht die Möglichkeit gegeben hatte, für den dreimonatigen Zeitraum eine andere Beschäftigung zu finden, in der sie mit Tommy Fleming drei Monate auf Tournee gewesen wäre. Sie hatte bereits andere Engagements, die sich zeitlich mit den Terminen der Tournee überschnitten hatten, abgelehnt.

Mit Hilfe ihres Anwalts hatten Tommy Fleming und seine Finanzpartner erfolglos behauptet, dass die Musikerin keine "Beschäftigte" gemäß dem irischen Gesetzes über Arbeitsbeziehungen von 1946-2004 sei und dass sie deswegen nicht berechtigt dazu sei, ihr Anliegen dem Arbeitsgericht vorzulegen. Weder Tommy Fleming noch seine Gesellschaft TF- Productions waren bei der Anhörung anwesend noch nahmen sie mit dem Gericht diesbezüglich Verbindung auf.

In seiner Urteilsbegründung bestätigte das Gericht, dass die Musikerin als "Beschäftigte" im Sinne des Gesetzes über Arbeitsbeziehungen von 1946-2004 gelte und "dass sie nach Auslegung dieses Gesetzes beteiligte Partei in einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung sei."

Das Gericht vertrat die Ansicht, dass die Musikerin vertraglich von TF-Productions für Leistungen verpflichtet wurde, für die sie hätte 4 600 Euros erhalten müssen. Es meinte ferner, dass der Arbeitgeber den Vertrag innerhab einer zeitlich äußerst knappen Frist aufgelöst habe. Das Arbeitsgericht akzeptierte, dass "sie nicht in der Lage gewesen sei, für den betreffenden Zeitraum auf Grund der kurzfristigen Vertragsauflösung eine andere Beschäftigung zu finden." "Unter diesen Umständen vertritt das Gericht die Meinung, dass die Forderung der Gewerkschaft angemessen ist. Es empfiehlt, dass die Antragstellerin eine Wiedergutmachung von 4 600 Euros erhält, was dem von ihr verlangten Schadensersatz entspricht."

Des Courtney, der MUI-Verantwortliche erklärte hierzu : "es handelt sich hierbei um eine wichtige Entscheidung des Gerichts, die positive Folgen für alle freischaffenden Musiker/innen und Schauspieler/innen mit sich bringt. Das bedeutet, dass Freiberufler vertragliche Rechte besitzen, die beachtet werden müssen."

Indonesien: Gründung einer Verwertungsgesellschaft für Musiker/innen
02/03/2010

Die indonesischen Musiker/innen haben vor kurzem eine Verwertungsgesellschaft mit dem Namen PRISINDO gegründet. Diese Gründung erfolgt zu einem wichtigen Zeitpunkt, weil gerade das indonesische Leistungschutzrecht abgeändert werden soll, um die Ratifizierung des WPPT-Vertrages (aus dem Jahr 2005) durch Indonesien widerzuspiegeln. Auf Bitte von PRISINDO organisierte die FIM am 2. und 3. März zwei Seminare in Djakarta zur Vorstellung von PRISINDO sowie für die darbietenden Künstler/innen als zukünftigen Mitgliedern.

Einerseits sollten hiermit genaue Informationen vermittelt werden, was den organisatorischen, technischen und rechtlichen Stellenwert von PRISINDO anbelangt, andererseits wollte man über die allgemeinen Grundsätze von Verwertungsgesellschaften referieren und Fragen ihrer zukünftigen Mitglieder, der darbietenden Künstler, beantworten.

Diese Seminare, an denen namhafte indonesische Künstler/innen sowie der niederländische Sänger indonesischer Herkunft, Daniel Sahuleka, teilgenommen hatten, wurden durch die gemeinsame finanzielle Unterstützung der niederländischen Verwertungsgesellschaften SENS und NORMA möglich. Sachverständige dieser beiden Gesellschaften sowie PRISM aus Malaysia und WIPO, mit Unterstützung eines FIM-Vertreters, nahmen an den Seminaren als Ausbilder teil.

Die Gründung von PRISINDO ist ein entscheidender Schritt bei der gewerkschaftlichen Organisation der Branche und der Förderung der Rechte von Musiker/innen. Es wurde allerdings darauf verwiesen, dass diese Entwicklung mit der Gründung einer indonesischen Musikergewerkschaft einhergehen sollte, die in der Lage ist, sich für die Belange von Musiker/innen einzusetzen, insbesonders, was vertragliche Praktiken und den Sozialdialog im Allgemeinen betrifft.

"Work for Hire" in Finnland abgelehnt
17/12/2009

Am 17. Dezember 2009 kündigte der finnische Kulturminister, Stefan Wallin, an, dass der Gesetzesentwurf über Work for hire nicht dem Parlament vorgelegt werden würde. Dieser kontroverse Vorschlag hätte Arbeitgebern ein Parallelrecht zu dem Recht ausübender Künstler/innen eingeräumt, indem sie damit die rechtliche Möglichkeit hätten, ein Werk oder eine Interpretation zu verwerten bzw. das Recht hätten, dieses/e zu verändern oder frei darüber zu verfügen.

Wenn auch diese Bestimmung von ihren Befürwortern wie ein Kompromiss dargestellt wird, so hätte sie in der Praxis die Arbeitnehmer/innen aller ihrer Rechte beraubt, vor allem aufgrund der Grundsätze des Arbeitsrechtes wie Loyalität und Wettbewerbsverbot, die für Beschäftigte mit einem Arbeitsvertrag gelten. Bei diesem Gesetzentwurf wurde ferner bemängelt, dass er bei Kernfragen zu vage sei, insbesondere, ob damit auch das Recht dazu übertragen würde, eine Tonaufnahme der Interpretation eines Werkes anzufertigen.

Der Kulturminister hat mehrere Gründe dafür angeführt, dass dieser Vorschlag verworfen wurde. Er verwies darauf, dass er vom Kulturbetrieb scharf dafür kritisiert worden sei, weil er sich gegenüber den Arbeitgebern zu kulant gezeigt hätte, obwohl Letztere ihm vorwarfen, ihnen nicht genügend entgegenzukommen. Er fügte hinzu, dass man kein Gesetz verabschieden sollte, das nicht zur Klärung der rechtlichen Situation beitragen würde und ferner die Position der Kunstschaffenden schwächen würde.

Dieser gefürchtete Gesetzesentwurf war bei der Künstlergemeinde, Journalisten und Akademikern auf enormen Widerstand gestoßen, die eine Kampagne dagegen gestartet hatten. Ein wichtiger Augenblick dieser Kampagne erfolgte eine Woche vor der Erklärung des Ministers, als eine Gruppe bekannter Künstler/innen dem Parlament eine Unterschriftenliste mit etwa 14 000 Namen vorlegte, die sich gegen Work for Hire aussprachen. Von dieser Aktion wurde zur besten Sendezeit auf allen Fernsehkanälen von den Medien berichtet und es war klar, dass weder einzelne Abgeordnete noch politische Parteien es wagen würden, diesen Vorschlag zu unterstützen. Es hat sich wieder einmal gezeigt, wie wirkungsvoll es ist, wenn Künstler/innen Politiker vor laufender Kamera konfrontieren.

Positive Reaktion der Regierung der Zentralafrikanischen Republik auf die Forderungen von Musiker/innen
21/11/2009

Am 21. November 2009 gewährte der Präsident der Zentralafrikanischen Republik einer Delegation von Berufsmusiker/innen ein Gespräch von 45 Minuten. Diese sprachen von den Schwierigkeiten, auf die sie täglich bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit stoßen und schlugen dabei vor, dass die Behörden so schnell wie möglich die Vertreter der UMC treffen (Mitgliedsgewerkschaft der FIM), um diese Fragen in allen Einzelheiten zu besprechen. Der Präsident erklärte sich dazu bereit, dass sein Kulturminister so rasch wie möglich den UMC-Vertreter/innen ein Gespräch gewährt. Am Ende dieser Begegnung versprach er eine Unterstützung von 60 Millionen CFA-Francs (mehr als 80 000 Euro), um Instrumente und Material sowie eine Beihilfe zu beschaffen, um Räumlichkeiten bereitzustellen, die der UMC als Sitz dienen sollen.

Am 23. November empfing der Kulturminister über drei Stunden lang die Mitglieder des UMC-Vorstands. Bei diesem Gespräch war es möglich, eine Übersicht über die Probleme zu geben, die sich den zentralafrikanischen Musiker/innen stellen. Der Minister versprach :
- einen Erlass zu erwirken, dass der von der UMC für die unterschiedlichen musikalischen Darbietungen tarifliche ausgehandelte Rahmen eingehalten wird ;
- einen interministeriellen Erlass zu Quoten für die Sendung zentralafrikanischer Musik in den staatlichen und privaten Medien vorzuschlagen;
- eine Dringlichkeitssitzung anzuberaumen, um die gegenwärtigen Probleme des zentralafrikanischen Vorstands der Autoren (BUCADA) bei seiner Umstrukturierung zu lösen.

Die FIM begrüßt diese Entwicklung zu diesem Zeitpunkt ganz besonders, gerade zwei Jahre nach einem von ihr durchgeführten Weiterbildungsseminar, das sie in Bangui gemeinsam mit der SNAM, mit Unterstützung der schwedischen SMF und LO-TCO organisiert hatte. Dieses Seminar, bei dem diese Fragen in allen Einzelheiten besprochen wurden, hatte die UMC dazu veranlasst, einen Aktionsplan zu verabschieden, dessen Ergebnis heute sichtbar ist.

Hungary: MZTSZ, Hungarian FIM member, awarded an international commendation
18/10/2009

MZTSZ, the Hungarian trade union for musicians and dancers, FIM candidate to the Musical Rights Awards of the International Music Council (IMC), was awarded a special commendation by the Jury, during the ceremony that was held in Tunis on October 18th, 2009, in the framework of the 3rd World Forum on Music.

This prize rewards MZTSZ’s efforts towards the “acknowledgement and improvement of the status of musicians and other artists in society through better laws.” It acknowledges the quality of the work achieved since 2000 in order to improve the Hungarian legislation, so that it allows artists to work under better conditions, along the lines of the Unesco Recommendation of 1980 on the status of the artist. Two specific pieces of legislation have been adopted: the SIMCO Act of 2005 for simplified tax and social contributions and the law on stage arts of 2008, which improves the funding of live performance and grants performers more protective employment conditions. These progresses have been unanimously hailed by the Cultural sector in Hungary.

For the award-giving ceremony, MZTSZ Secretary General László Gyimesi, was accompanied by Pál Tomori, Director of EJI (Hungarian collecting society for performers’ rights) and Géza Kovacs, Managing Director of the Hungarian National Philharmonic Orchestra.

United-States of America: a major step towards the adoption of the Performance Rights Act
15/10/2009

On October 15th, 2009, the United States Senate Judiciary Committee approved legislation, known as the Performance Rights Act (PRA), that would, for the first time ever, mandate that radio stations pay fees to musicians when their songs are played over terrestrial AM/FM radio, just as they now receive royalties when their songs are played on satellite, internet, and cable radio. The legislation would allow for carve-outs for small and minority-owned radio stations.

This is a big step for musicians who have been denied fair compensation for far too long, while big radio conglomerates receive billions in advertising revenues that are possible only because of the musicians' performances. The PRA would require radio stations earning less than $50,000 to pay $100 per year; those making $50,000 to $100,000 to pay $500; and stations grossing $100,000 to $500,000 to pay $2,500. Stations earning $500,000 to $1.25 million would pay $5,000, and stations grossing more than that would pay a per-song rate.

The House of Representatives version of the PRA has been approved by the House Judiciary Committee, chaired by Rep. John Conyers (D-MI), who introduced the bill.

While it will take considerable time and lobbying to ensure the PRA's passage by both chambers of Congress, there are many dedicated organizations - like the American Federation of Musicians and musicFIRST - who are working tirelessly to mobilize musicians and the public so that a performance right can finally become a reality for hardworking musicians.

Frankreich: Der Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Online-Piraterie stößt auf Schwierigkeiten
21/09/2009

Beim französischen Gesetzesvorschlag namens „Hadopi“ (benannt nach der französischen Verwaltungsbehörde, die dadurch eingerichtet werden soll) konnte der von der Regierung vorgelegte Zeitplan nicht eingehalten werden. Der Verfassungsrat machte nämlich einige Schlüsselelemente nach seiner Verabschiedung durch das Parlament vor der Sommerpause zunichte.

In seiner ersten Fassung schafft dieses Gesetz eine neue Verwaltungsbehörde, die dafür zuständig ist, die Internetnutzer zu finden und zu warnen, die unerlaubtes Herunterladen von Dateien praktizieren (zunächst per Email, dann durch Einschreiben per Post) und ihnen den Zugang zum Internet zu sperren, wenn sie diese Warnung nicht beachten.

Der Verfassungsrat hat insbesondere an diesem Text bemängelt, dass einer einfachen Verwaltungsbehörde eine Befugnis eingeräumt werde, eine Bestrafung anzuwenden, die seiner Meinung nach ein Grundrecht berühre und außerdem gegen den Grundsatz der Annahme der Unschuld verstoße. Daher wurde ein umformulierter Text ausgearbeitet. Der Richter solle in Zukunft die Strafe aussprechen und dies würde in einem sehr viel schwerfälligeren Verfahren geschehen, was einer Verwässerung der Vorlage entsprechen könnte.

Während dieser Gesetzesvorschlag von einem Konsens bei der Künstlergemeinde getragen wird, stößt er bei einem Teil des Parlaments auf Widerstand, wie beispielsweise bei den Nutzer- und Verbrauchervertretungen. Er hat den Vorteil, dass damit der Bestrafungskatalog sehr viel moderater ausfällt als der derzeitige Strafbestand der Raubkopieherstellung in Frankreich, aber des Weiteren noch technische Probleme mit sich bringt. Insbesondere soll bei der Internetsperrung der Zugang des Teilnehmers auf andere vertragliche Leistungen (Telefon, Fernsehen) erhalten bleiben, wofür erst noch die technischen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Man geht auch davon aus, dass alle Nutzer in der Lage sind, ihren privaten drahtlosen Internetzugang wirksam zu verschlüsseln, weil sie ansonsten für unerlaubtes Herunterladen zur Rechenschaft gezogen werden könnten, wenn sich Unbefugte ihres Netzes bedienten.

Ferner soll der bestrafte Internetnutzer weiterhin für seinen Netzzugang bezahlen, auch wenn dieser gesperrt ist. Dieser Punkt scheint ein Zugeständnis an die Internetanbieter zu sein, die scheinbar wenig kooperativ sind, wenn sie möglicherweise eine größere Anzahl von Kunden einbüßen. Dies ist ebenso ein weiterer Stein des Anstoßes für die Gegner dieses Vorschlags.

Die FIM, welche für die Rechte der ausübenden Künstler/innen eintritt, eine angemessene Vergütung für jegliche Verwertung ihrer geschützten Werke zu erhalten, beobachtet weiterhin genau Initiativen, welche den Zweck verfolgen, dieses Recht zu garantieren und wird mit Interesse verfolgen, wie sich die Lage in Frankreich, gewissermaßen als Testverfahren auf internationaler Ebene, entwickelt. Die Überprüfung eines neuen Vorschlages wurde vom französischen Parlament am 15. September 2009 aufgenommen.

Die FIM organisiert im Februar 2010 in Jakarta (Indonesien) ein Seminar über Verwertungsgesellschaften
21/09/2009

Seit mehreren Jahren sind die Musiker/innen in Indonesien damit beschäftigt, eine Vertretungsorganisation einzurichten, die am sozialen Dialog teilnehmen kann, um schließlich eine richtige Verwertungsgesellschaft zu bekommen.

Die FIM hat bereits 2006 ein Seminar in Jakarta veranstaltet, bei dem Sachverständige, insbesondere von WIPO und SCAPR, sich zum Thema Urheberrechte sowie der Verwertung der Rechte ausübender Künstler/innen äußerten.

Die jüngste Gründung und der Aufbau von PRINSINDO, der indonesischen Verwertungsgesellschaft für die Rechte ausübender Künstler/innen, stellen ein wichtiges Ereignis dar und sind das Zeichen dafür, dass die von der FIM und ihrer Partner durchgeführten, nach oben orientierten Initiativen entsprechende Ergebnisse gebracht haben. Dadurch wird diese Branche auch neu strukturiert und wir hoffen, dass diese Entwicklung bald durch das Entstehen einer Musikergewerkschaft abgerundet wird.

Zweite Teilnahme der FIM an „Commonwealth Resounds“ (Trinidad, November 2009)
21/09/2009

Zum zweiten Mal nacheinander wurde die FIM dazu eingeladen, an einem Weiterbildungsseminar im Rahmen des Festivals Commonwealth Resounds teilzunehmen, das von 23. Bis 28. November 2009 in Trinidad am Rande des Staats- und Regierungschefsgipfels des Commonwealth-Staatenbundes stattfinden wird. Hierbei erhält sie die finanzielle und technische Unterstützung ihres Partners, der britischen Verwertungsgesellschaft PPL.

Wie bei der vorhergehenden Veranstaltung dieses Festivals, das von 19. Bis 27. November 2007 in Kampala (Uganda) stattfand, werden sich die FIM und ihre Partner an professionelle Musiker/innen wenden, um mit ihnen ihre Erfahrung im Bereich Gewerkschaftsarbeit, Verwertung der Rechte, Arbeitsverträge und kulturelle Vielfalt auszutauschen. Die FIM hofft ebenso, dass sie damit ihre Beziehungen mit den in dieser Branche tätigen Berufsmusikern/innen in den verschiedenen Ländern der Region verstärken kann.

Accra (Ghana): Seminar über Gewerkschaftsaktivitäten mit Unterstützung der FIM gemeinsam mit der SMF und LO-TCO, 21. -25. Juli 2009
21/07/2009

Ein zweites nationales Weiterbildungsseminar fand in Accra (Ghana) für die Mitglieder von MUSIGA (der ghanaischen Musikergewerkschaft) aus Accra und den zehn Verwaltungsregionen des Landes statt. Unter der Leitung von Thomas Dayan (stellvertretender Generalsekretär der FIM) und Daniel Gomes (regionaler Koordinator) wurde es unter Anwesenheit von Frau Betty Mould Iddrisu, Ministerin für Justiz, sowie von Kofi Asamoah, dem Generalsekretär des ghanaischen Gewerkschaftsbundes, und dem Kabinettschef des Kulturministeriums eröffnet. Herr Patrice Caesar vertrat die ILO bei der Eröffnung sowie beim Sitzungsteil, der menschenwürdigen Beschäftigungsverhältnissen und Kollektivverhandlungen gewidmet war.

Bei diesem überaus interaktiv gestalteten Seminar wechselten sich bestimmten Themen gewidmete Vorträge, lebhafte Diskussionen und praktische Übungen ab. Die im Jahr 2008 geleistete Arbeit über das Thema der Gewerkschaftsarbeit wurde fortgesetzt: Entscheidungsverfahren, Verteilung von Zuständigkeiten, Definition und Umsetzung möglicher Forderungen wurden thematisiert.

Die Grundsätze über das Funktionieren einer Musikergewerkschaft wurden erläutert (Aufbau, Verwaltung und Leitung, Verhinderung von Arbeitskonflikten, Information und Kommunikationsnetze, Mitgliederanwerbung, Finanzen, Unabhängigkeit, Führung, interne Demokratie, Mitgliederleistungen, Beziehungen mit den lokalen Vertretungen, Sozialdialog und Kollektivverhandlungen, Gewerkschaftspolitik, Beziehungen mit der Verwertungsgesellschaft).

Besonderes Augenmerk wurde auf die Hindernisse gelegt, die Musikerinnen überwinden müssen (sexuelle Belästigung, Beleidigung durch Abbildungen). MUSIGA engagiert sich sehr stark für Informationsaktivitäten zu diesem als äußerst wichtig beurteilten Themenbereich.

Was die Umsetzung verwandter Schutzrechte betrifft, so sind die Künstler/innen mit dem „Payola“-System der Radiosender konfrontiert. Damit werden Künstler/innen und Produzenten erpresst, um die Zahlung von Lizenzgebühren zu vermeiden, indem vorgegaukelt wird, dass die Radiosender nur die Rolle eines Werbeträgers spielen.

Da die Verwertungsgesellschaft COSGA (welche für die Verwaltung der Urheberrechte zuständig ist) ihre Tätigkeit eingestellt hat, spielt MUSIGA eine aktive Rolle, um eine Gesellschaft zu gründen, die gleichzeitig die Rechte von Autoren, ausübenden Künstlern/innen und Produzenten vertritt. Ferner stehen ihr 25% der Einnahmen durch Privatkopien zu.

Außerdem arbeitet MUSIGA an der Einrichtung eines Krankenversicherungs- und Rentensystems für Musiker/innen mit.

MUSIGA, die regelmäßig für Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Führungskräfte sorgt, findet bei den Behörden Gehör und ist im Allgemeinen gut vertreten, was durch ihre jüngste Zusammenarbeit mit dem ghanaischen Gewerkschaftsbund noch verstärkt wird. In ihrem überaus geräumigen Hauptsitz wird demnächst ein Saal für Proben, ein Seminarraum, eine Bühne sowie ein Musikbibliotheksarchiv eingerichtet.

Ist es normal, dass ein Gesetz über den Kulturbetrieb die Kultur selbst gefährdet?
15/07/2009

Bericht der Serbischen Musikergewerkschaft, Belgrad, Juli 2009

Im serbischen Parlament wird derzeit ein neues Gesetz über den Kulturbetrieb verhandelt. Es handelt sich hierbei um ein für die Kultureinrichtungen sowie deren Beschäftigten überaus nachteiliges Gesetz, wovon der von den Leitern der genannten Einrichtungen geleistete Widerstand zeugt. Dennoch - trotz lebhafter Einwände durch die Öffentlichkeit - geht das Gesetz seinen Weg.

Unsere Ablehnung haben wir sowohl dem Ministerium für Kultur wie auch dem Kulturausschuss und dem Legislativausschuss des Parlamentes mitgeteilt (Letzterer verabschiedete das Gesetz, als ob es europäischen Richtlinien entspräche). Was uns am meisten beunruhigt, ist der zunehmende Trend, dass ausübende Künstler/innen mit Dreijahresverträgen beschäftigt werden sollen. Nachdem wir darauf keine Antwort erhalten haben, haben wir Kontakt mit denen im Parlament vertretenen Fraktionen aufgenommen: die Regierungsparteien befanden es als unnötig, uns ihre Aufmerksamkeit zu widmen, anders als die Oppostionsparteien, die unsere Bedenken wohlwollend aufgenommen und es uns ermöglicht haben, bei der zweiten öffentlichen Anhörung im Parlament über diesen Gesetzesentwurf anwesend zu sein, was ohne ihr Eingreifen nicht möglich gewesen wäre. Während der Anhörung haben wir unsere heftige Ablehnung unter Anwesenheit des Ministers für Kultur gegen das Gesetz kundgetan, wobei wir nicht nur darauf hinwiesen, dass wir nicht nur mit dem Teil über die kurzfristigen Arbeitsverträge nicht einverstanden seien, sondern mit dem gesamten Entwurf, da wir befürchten, dass dadurch unseren Kultureinrichtungen Schaden zugefügt wird.

Nachdem uns unser Minister, Nebojsa Bradic, angehört hatte, wies er darauf hin, dass er „mit den in der Europäischen Union üblichen Gepflogenheiten vertraut sei“ und dass der Gesetzesentwurf „vollkommen“ mit diesen Gepflogenheiten übereinstimme. Es lässt sich schwer beurteilen, ob unser Minister sich nicht der Unterschiede zwischen diesem Gesetz und den von der Regierung erklärten Absichten, sich den Normen und Standards anzugleichen, bewusst ist oder ob er bzw. die Regierung langfristige „Pläne“ für den serbischen Kulturbetrieb mit Hilfe dieses verheerenden Gesetzes verfolgt.

Wir sind der Auffassung, dass die Einführung kurzfristiger Arbeitsverträge nicht das gravierendste Problem ist, sondern dass damit etwas Tiefgreifenderes und Ernsthafteres vertuscht wird. Der Urheber dieses Gesetzes selbst hat uns halbamtlich mitgeteilt, dass das Hauptziel (und verborgene) darin bestehe, dass die serbischen Kultureinrichtungen damit angehalten würden, Verträge an Subunternehmer zu vergeben, um nur noch 5 oder 6 Beschäftigte mit unbegrenzten Beschäftigungsverhältnissen zu haben und der Rest der Beschäftigten zeitlich befristete Arbeitsverträge hätte. Es ist davon auszugehen, dass dies ein Vorwand wäre, unsere Kultureinrichtungen zu vermieten, sie zu privatisieren und schließlich ihren Zweck, ausgerichtet auf die Bedürfnisse oder Gewinne ihrer neuen Eigentümer, zu verändern. Bis jetzt geben wir unser Bestes, um nationale oder internationale Unterstützung gegen dieses verheerende Gesetz zu erhalten. Wir hegen die Hoffnung, dass davon schließlich nur die Erinnerung an einen üblen Gesetzentwurf bleibt, aber wir befürchten auch, dass die neuen serbischen Demokraten kein Ohr für die Kultur haben und sich ausschließlich am Gewinnstreben orientieren.

Saly (Senegal): Seminar über Gewerkschaftsaktivitäten mit Unterstützung der FIM gemeinsam mit der SMF und LO-TCO, 28. Juni – 2. Juli 2009
28/06/2009

Dieses Seminar wurde für die Mitglieder der Vereinigung der Musikerberufe im Senegal (AMS) veranstaltet und dadurch sollten ausschließlich die Musikervertretungen gestärkt werden. Es wurde von zwei Ausbildern, jeweils von der französischen Musikergewerkschaft (SNAM) und des Sekretariats der FIM, geleitet. Ein Vertreter des Programmes namens STEP der ILO stellte ein Krankenversicherungssystem für die Musiker/innen im Senegal vor und Herr Mamadou Diop, ehemaliger Minister und Bürgermeister der Stadt Dakar, begrüßte die Teilnehmer/innen. Es wurden dabei die folgenden Themen ausführlich besprochen:

1. Verschiedene Vorteile durch Vertretung über Gewerkschaften und Verbände: Obwohl der Hauptauftrag der AMS darin besteht, die Interessen professioneller Musiker/innen zu vertreten, ist die rechtliche Form der Gewerkschaft nicht unbedingt die geeignetste. Da in erster Linie die Gewerkschaftsbewegung im Senegal sehr stark mit der Politik verflochten ist, könnte das Bild von der Unabhängigkeit der Organisation darunter leiden, obwohl diese eine der wichtigsten Grundlagen der Arbeit ihrer Mitglieder ist. Ferner weist das senegalesische Arbeitsrecht den Verbänden, hierbei auch im Bereich der Kollektiverhandlungen, ähnliche Vorrechte wie den Gewerkschaften zu.

2. Rechtlicher Rahmen für die Beschäftigung von Musikern/innen: Das senegalesische Recht ermöglicht es nicht festzulegen, ob ein kurzfristig beschäftigter Künstler einen Arbeitsvertrag oder einen Vertrag über die Erbringung von Leistungen erhalten kann. Allerdings verfügen Musiker/innen in der Praxis nie über einen Arbeitsvertrag, auch diejenigen nicht, die tagtäglich über zehn Jahre für dieselbe Einrichtung tätig sind. Die AMS, die sich eingehend mit Urheberrechten und Verwertungsgesellschaften befasst hat, wird sich mit der Frage der anzuwendenden Beschäftigungsverhältnisse auseinandersetzen.

3. Krankenversicherung: die AMS hat bereits an der Einrichtung eines Systems einer Minimalversicherung für Musiker/innen gearbeitet. Dieses Projekt wurde nicht zu Ende geführt, wird aber unter anderen Vorzeichen wieder aufgegriffen werden. Das ILO-STEP befasst sich mit der Nutzung von Synergiewirkungen zwischen den Zielgruppen in der Bevölkerung mit unterschiedlichem beruflichem Hintergrund und Krankenversicherungssystemen, die groß genug sind, um die Verwaltung anderer zu übernehmen. Die Zusatzversicherung der Fernfahrer, die oft als Beispiel genannt wird, könnte die Musiker/innen oder die im Kulturbetrieb Beschäftigten in der Anfangsphase unterstützen. Das Kulturministerium hat darauf hingewiesen, dass Gelder zur Verfügung stünden, um eine nationale Konferenz zu diesem Thema zu veranstalten.

4. Gleichstellung und Rolle der Frauen in den Gremien der AMS: Obwohl die Frauen für dieselbe Tätigkeit nicht schlechter bezahlt zu werden scheinen, sind bei Frauen die familiären Hindernisse bei Aufnahme einer beruflichen Laufbahn oft größer (auch wenn viele Männer ebenso Probleme haben, wenn sie ihrer Familie diese Entscheidung zumuten). Von einer Frau werden bei einer künstlerischen Laufbahn außerdem mehr persönliche Opfer abverlangt, von den häufigen Problemen der sexuellen Belästigung ganz zu schweigen.
Es gibt mehr Frauen, die sich derzeit in der AMS engagieren und davon ist keine im Vorstand vertreten. Mehrere Aktive haben allerdings bewiesen, dass sie die erforderlichen Eigenschaften aufweisen, um zum Führungsteam der AMS zu gehören. Diese Situation soll sich weiterhin so entwickeln, dass die Musikerinnen sich besser vertreten fühlen.

5. Kongress und Statuten: Die gegenwärtigen Statuten der AMS orientieren sich an den für Verbände typischen Statuten. Ein Sitzungsteil war den verschiedenen möglichen Formulierungen gewidmet, damit jeder weiß, wie wichtig es ist, die Statuten den bestimmten Sachzwängen der Branche anzupassen. Ein anderer Sitzungsteil befasste sich mit der Vorbereitung der nächsten statutenmäßigen Generalversammlung. Die Ausbilder wiesen auf die für eine erfolgreiche Generalversammlung nötigen Bedingungen hin (Vorbereitung der Unterlagen, Organisation der Delegationen, Abstimmungsverfahren usw.).

Mit Unterstützung der spanischen Stiftung Interarts hat die AMS gerade ihre neuen Räumlichkeiten bezogen. Ein motiviertes und sachkundiges Team ist dort engagiert, so dass sie heute die wirkliche Chance hat, sich weiterzuentwickeln und sich somit wirksam bei der Strukturierung des Bereichs der Musik im Senegal einbringen kann.

Frankreich : Der Tarifvertrag für die Tonträgerindustrie, mit dessen Hilfe sich neue Einnahmequellen für Musiker/innen eröffnen, gilt ab 1. April 2009 für die gesamte Branche
16/04/2009

In Frankreich gab es seit 1993 für die Tonträgerbranche keinen Tarifvertrag mehr. Es war daher zur Regel geworden, dass die allgemeinen und pauschalen Leistungsschutzrechte für die Studiomusiker/innen bei Tonaufnahmen abgetreten wurden. In den allermeisten Fällen behielten die Musiker/innen nach Abtretung ihrer Exklusivrechte nur die mit Hilfe rechtlicher Lizenzen erzielten Einnahmen (angemessene Vergütung und Privatkopie).

Der von der SNAM (französische Mitgliedsgewerkschaft der FIM) ausgehandelte Tarifvertrag ändert diesen Zustand, indem insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt wurden:
- vertragliche Mindestvergütungen,
- eine zusätzliche Vergütung bei Online-Musikverkäufen,
- eine den Verwertungszahlen verhältnismäßig angepasste Vergütung.

Mit diesem Tarifvertrag, der ab 1. April 2009 allgemeinverbindlich gilt, wird Abhilfe für einen bisher ungerechten Zustand geschaffen, bei dem die Einräumung der Rechte für die Verwertungsgesellschaften, die 1995 eingeführt worden war, kein zufriedenstellendes Ergebnis erreicht hatte.

Die Musiker/innen, die weiterhin allein Anspruch auf die Abtretung ihrer Exklusivrechte haben, verfügen in Zukunft, sobald sie einen entsprechenden Vertrag unterschrieben haben, über einen Schutzrahmen, der ihnen zusätzliche Mindesteinnahmen garantiert, insbesondere für die Online-Verwertung ihrer Werke. Diese Möglichkeit schließt die durch Lizenzen erzielten Einkünfte, deren Rahmen unverändert bleibt, nicht aus.


: kontakte