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John Smith,
Präsident der FIM
Benoît
Machuel , Generalsekretär der FIM

John Morton, Präsident emeritus der FIM
DIE FIM
: EIN ÜBERBLICK |
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Die internationale Musikerföderation wurde 1948 gegründet
und ist eine weltumspannende Vereinigung der Musikerverbände.
Zur Zeit zählt sie 72 Musikerverbände.
Vor kurzem wurden im Rahmen der FIM zwei Regionalgruppen
geschaffen; eine für die afrikanischen Länder,
die andere für lateinamerikanische Länder.
Die FIM verfolgt den Zweck, die wirtschaftlichen, sozialen
und künstlerischen Interessen der in ihren Mitgliederverbänden
organisierten Musiker und Musikerinnen zu wahren und zu
fördern.
Die FIM stellt sich insbesondere die folgenden Aufgaben
:
Förderung des Zusammenschlusses der Musiker und Musikerinnen
in allen Ländern.
Föderativer Zusammenschluss der Musikerorganisationen
der ganzen Welt, Förderung und Stärkung der
internationalen Zusammenarbeit.
Herbeiführen von nationalen und internationalen Schutzgesetzen
zu Gunsten der Musiker und Musikerinnen.
Abschluss von Abkommen mit anderen internationalen Organisationen
im Interesse der Mitgliederverbände und des Berufsstandes.
Sammeln und Zusammenstellen von statistischen und anderen
Angaben, die sich auf den Musikerberuf beziehen, sowie
die Weiterleitung solcher Angaben an die Mitgliederverbände.
Ideelle und materielle Unterstützung der Mitgliederverbände
in Kämpfen, welche im Interesse des Berufsstandes
geführt werden und mit den Zielen der FIM übereinstimmen.
Förderung aller Bestrebungen, die geeignet sind,
gute Musik zum Allgemeingut der Völker zu machen.
Abhaltung von internationalen Kongressen und Konferenzen.
Enge Zusammenarbeit mit der Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO), dem Internationalen Arbeitsamt
(ILO) und der UNESCO, sowie Unterhalt ständiger Beziehungen
zu allen internationalen Organisationen, die für
die FIM von Nutzen sein können.
Als nicht-regierungsabhängige Organisation pflegt
die FIM ständige Beziehungen zu den wichtigsten internationalen
Organisationen wie der UNESCO, dem internationalen Arbeitsamt
(ILO), und der WIPO. Sie wird vom Europarat, von der Europäischen
Kommission und vom Europäischen Parlament anerkannt
und zu Rate gezogen. Entsprechend hat die FIM die Möglichkeit,
an den internationalen Verhandlungen über den Schutz
der ausübenden Künstlerinnen und Künstler
teilzunehmen und den Standpunkt der Musiker und Musikerinnen
darzulegen.
Die Föderation ist Mitglied des Internationalen Musikrates
(IMR). Sie arbeitet mit allen nationalen und internationalen
Organisationen zusammen, die die Interessen der Kunstschaffenden
vertreten. Die FIM hat gemeinsam mit der Schauspieler-Föderation
(FIA) und der UNI-Medien- und Unterhaltungsföderation
(UNI-MEI) die International Arts Entertainment Alliance
(IAEA) ins Leben gerufen.
Die FIM arbeitet eng mit den Verwertungsgesellschaften
zusammen.
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AKTIVITÄTEN DER FIM |
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1- Die Internationale Musikerföderation wurde 1948
gegründet mit dem Ziel, die Interessen der ausübenden
Musikerinnen und Musiker auf internationaler Ebene zu
vertreten. Zur Zeit ist sie die einzige weltumspannende
Vereinigung von nationalen Musikerverbänden. Sie
zählt über 65 Mitglieder aus allen Regionen
der Welt.
2- Das Sekretariat der FIM befindet sich in Paris. Der
Generalsekretär ist mit den Verwaltungsaufgaben und
der Umsetzung der Beschlüsse der leitenden Organe
betraut. Die leitenden Organe der FIM sind:
- Der Kongress, der die allgemeinen Richtlinien und die
Tätigkeit der FIM bestimmt. Er findet alle drei Jahre
statt der letzte fand im Dezember 2004 in London statt.
- Der Vorstand, der gemeinsam mit dem Sekretariat dafür
sorgt, dass den Bestimmungen und Statuten sowie den Kongressbeschlüssen
entsprochen wird. Er besteht aus dem Präsidenten,
vier Vizepräsidenten und zwölf weiteren Mitgliedern,
die unter den Mitgliedverbänden gewählt werden.
Die Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, jedoch mindestens
einmal jährlich statt.
- Das Präsidium, das aus dem Präsidenten, den
vier Vizepräsidenten und dem Generalsekretär
besteht. Es trifft sich regelmäßig, um die
Aktivitäten der Föderation zu verfolgen.
3- Seit mehreren Jahren genießt die FIM bei den
wichtigsten internationalen Organisationen, die in einem
ähnlichen Bereich tätig sind, den Status einer
internationalen Nichtregierungsorganisation. Namentlich
sind dies die WIPO (Weltorganisation für geistiges
Eigentum), die UNESCO (Organisation des Erziehungswesens,
der Wissenschaft und der Kultur der Vereinten Nationen),
das ILO (Internationales Arbeitsamt) sowie die Europäische
Kommission, das Europäische Parlament und der Europarat.
In dieser Eigenschaft spielt die FIM eine wichtige Rolle
bei den internationalen Verhandlungen über den Schutz
der Rechte der ausübenden Künstlerinnen und
Künstler. Sie wirkte als Antriebskraft für das
Rom-Abkommen von 1961, das als erstes internationales
Abkommen den ausübenden Künstlern Rechte des
geistigen Eigentums zusprach. Weiter nahm die FIM an den
Verhandlungen über eine ganze Reihe von europäischen
Richtlinien auf diesem Gebiet teil und wirkte bei der
Revision gewisser nationaler Gesetzgebungen mit. Sie erarbeitete
die Grundprinzipien für eine kollektive Wahrnehmung
der Rechte der ausübenden Künstler und erwirkte
so gemeinsam mit den Berufsverbänden
die Schaffung zahlreicher kollektiver Verwertungsgesellschaften.
Die FIM beteiligte sich aktiv an den Verhandlungen über
das von der WIPO im Dezember 1996 genehmigte WPPT-Abkommen
(WIPO-Abkommen über Darbietungen und Tonträger).
Dieses Abkommen, auch "Internet-Abkommen" genannt,
soll die Rechte der Künstler im digitalen Zeitalter
besser schützen. Der grundlegende Unterschied zum
Rom-Abkommen besteht darin, dass das neue Abkommen den
ausübenden Künstlern Rechte gewährt, die
international noch nicht offiziell anerkannt waren.
So sieht zum Beispiel Artikel 5 für die ausübenden
Künstlerinnen und Künstler ein Persönlichkeitsrecht
an ihren Leistungen vor; Artikel 8 gewährt ein ausschließliches
Recht an der Verbreitung von Tonträgern, Artikel
9 anerkennt das ausschließliche Recht hinsichtlich
der Vermietung von Tonträgern und Artikel 10 das
ausschließliche Recht an der interaktiven "Zugänglichmachung"
der Tonträger. Artikel 10 bietet die Grundlage für
eine Regelung der Nutzung von Tonaufnahmen im digitalen
Umfeld. Das WPPT-Abkommen weist jedoch eine schwerwiegende
Lücke auf, da die Regierungen beschlossen haben,
die audiovisuellen Werke auszuklammern, was einem einheitlichen
Schutz der ausübenden Künstlerinnen und Künstler
zuwiderläuft.
4- In Anbetracht der Intensivierung der regionalen und
internationalen Verhandlungen sieht sich die FIM gezwungen,
an immer mehr Sitzungen teilzunehmen, insbesondere an
Sitzungen in Zusammenhang mit der Umsetzung der TRIPs-Übereinkommen
(handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums) der
WTO (Welthandelsorganisation), des WPPT-Abkommens sowie
in Zusammenhang mit der möglichen Revision des Rom-Abkommens
und der Erarbeitung der europäischen Richtlinie über
die "Informationsgesellschaft".
Die FIM bringt ihr Fachwissen auch im Rahmen gewisser
Arbeiten des Internationalen Arbeitsamtes ein. So wurde
sie für das Projekt der Konvention der Internationalen
Arbeitsorganisation über Vertragsarbeit zu Rate gezogen.
Die Konvention strebt die Einführung eines Rechtsmechanismus
an, der für die Millionen von Arbeitnehmern weltweit
grundlegende soziale Rechte vorsieht. Die FIM beteiligt
sich auch an der Arbeit des Internationalen Arbeitsamtes
auf dem Gebiet der "informellen" oder "atypischen"
Anstellungen, in denen sich gewisse Musikerinnen und Musiker
insbesondere in Entwicklungsländern
befinden, und, allgemeiner, auf dem Gebiet des Schutzes
der fallweise beschäftigten und freiberuflich tätigen
Arbeitnehmer.
Ferner engagierte sich die FIM für die Anerkennung
der Stellung des Künstlers und beteiligte sich an
der Formulierung der UNESCO-Empfehlung zur Stellung des
Künstlers anlässlich der UNESCO-Generalversammlung
in Belgrad (1980) sowie am UNESCO-Weltkongress über
die Umsetzung der Empfehlung in Paris (1997). Die FIM
arbeitet auch im Rahmen der Globalen Allianz mit der UNESCO
zusammen. Das Ziel dieses UNESCO-Programms ist die Entwicklung
von Projekten, die in Partnerschaft mit öffentlichen,
privaten und berufsspezifischen Körperschaften verwirklicht
werden. Diese Projekte streben die Förderung der
Rechte des geistigen Eigentums und eine Stärkung
der Kulturindustrien in Gegenden an, die sich in einem
Entwicklungsprozess befinden.
5- Die FIM und ihre Mitglieder stehen regelmäßig
in Kontakt mit den Regierungen, um die Respektierung der
sozialen Rechte, der Rechte des geistigen Eigentums der
Musikerinnen und Musiker und allgemeiner die Unterstützung
einer wirksamen Kulturpolitik zu erwirken. Diese Anliegen
stecken auch hinter den zahlreichen Interventionen zugunsten
von Orchestermusikern. Die Löhne sollten den technischen
und künstlerischen Anforderungen, die an die Musiker
in Berufsorchestern gestellt werden, Rechnung tragen.
Die Arbeitsbedingungen sollten es erlauben, dass die Musiker
sich in einem Umfeld entfalten können, das ein Minimum
an Sicherheit und Komfort bietet. Schließlich sollten
die Musiker in den Genuss einer Sozialversicherung kommen.
Die Rechte des geistigen Eigentums respektieren bedeutet,
dass die Aufnahmen von Darbietungen der Musiker nicht
ohne deren Einwilligung oder zumindest nicht ohne Vergütung
verwertet werden dürfen. Die Kulturpolitik unterstützen
heißt, auf internationaler Ebene für die Erhaltung
gefährdeter Orchester zu kämpfen.
6- Die FIM verfasst regelmäßig Studien und
Richtlinien über verschiedene Themen, z.B.: Gesundheit
der Musikschaffenden, Bekämpfung der Piraterie, Löhne
in Orchestern, internationale Richtlinien für das
Notenmaterial und Arbeitsbedingungen für Musikerinnen
und Musiker.
7- Im Rahmen der Ausweitung ihrer Tätigkeit auf regionaler
Ebene gründete die FIM 1997 je eine Regionalgruppe
in Afrika (CAF Comité Africain de la FIM)
und in Lateinamerika/Karibik (GRM Grupo Regional
de Músicos). 1998 legte die FIM dem Internationalen
Arbeitsamt ILO einen eingehenden Bericht über die
soziale Stellung der Musikerinnen und Musiker in Asien,
Afrika und Lateinamerika vor. In den Schlussfolgerungen
empfahl die FIM, ein Programm zur gewerkschaftlichen Fortbildung
für Musikerinnen und Musiker in diesen Regionen anzubieten.
In der Folge riefen die FIM und die ILO 1999 das Fortbildungsprogramm
"SYM" ins Leben; es richtet sich an die Mitgliedorganisationen
der FIM-Regionalgruppen.
8- Um den Mitgliedern der Regionalgruppen zu helfen, den
ausübenden Künstlern einen wirksamen, mit den
internationalen Instrumenten kompatiblen und den Entwicklungsländern
angepassten Schutz zu bieten, hat die FIM verschiedene
Mustergesetze und -verträge erarbeitet.
9- 1999 genehmigte der FIM-Vorstand einen neuen Aktionsplan,
der folgende Prioritäten festlegt: Ein FIM-Mitgliedverband
oder mehrere Verbände werden vom Vorstand beauftragt,
im Namen der Föderation einen spezifischen Aufgabenbereich
langfristig zu bearbeiten.
Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:
- Errichtung einer Datenbank und eines internationalen
Forums zum Thema der Gesundheit der Musikerinnen und Musiker
(verantwortlich: Britischer Musikerverband)
- Aktionsplan zur Förderung von Live-Darbietungen
(verantwortlich: dänischer und französischer
Musikerverband)
- Aktionsplan betreffend Musikausbildung und Arbeitsmarkt
(verantwortlich: Koninklijke Nederlandse Toonkunstenaars-Vereiniging)
- Aufbau eines internationalen Orchester-Netzwerkes (verantwortlich:
American Federation of Musicians)
- Aktionsplan betreffend Förderung der Musikausbildung
an der Schule
(verantwortlich: japanischer Musikerverband MUJ)
10- Die FIM arbeitet mit regionalen und internationalen
Nichtregierungsorganisationen zusammen, die im Bereich
der Darstellenden Künste tätig sind. Sie ist
Mitglied des IMC (Internationaler Musikrat), mit dem sie
regelmäßig Veranstaltungen in Europa, aber
auch in Asien, Afrika und Lateinamerika organisiert.
11- Seit der Gründung der beiden internationalen
Künstlerföderationen besteht ein enger Kontakt
und eine gute Zusammenarbeit zwischen ihnen. In der Tat
ist die FIA (Internationaler Schauspielerverband) ihrem
Ursprung entsprechend die Schwesterorganisation der FIM.
Die beiden Organisationen verfolgen dieselben Ziele, namentlich
die Wahrung und Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
und künstlerischen Interessen der ausübenden
Künstlerinnen und Künstler. Ihre Mitgliedverbände
arbeiten in ihrem jeweiligen Land eng zusammen, wenn es
darum geht, die Bedürfnisse der Künstler _ deren
Arbeitsbedingungen durchaus vergleichbar sind _ zu verteidigen.
12- UNI-MEI (UNI-Media and Entertainment International)
ist eine weitere wichtige Partnerin, mit der die FIM regelmäßig
zusammenarbeitet. Es handelt sich dabei um eine internationale
Nichtregierungsorganisation, in der Techniker, Vertreter
der Audiovisionsbranche und im Bühnenbereich Tätige
sowie Autoren (Schriftsteller, Drehbuchautorinnen, Regisseure,
Fotografinnen, Grafiker etc.) organisiert sind. UNI-MEI
ist eine Abteilung von UNI (Union Network International),
die aus der Fusion von MEI (Media and Entertainment International),
FIET (International Federation of Commercial, Clerical,
Professional and Technical Employees), CI (Communications
International) und IGF (Internationale Grafische Föderation)
entstanden ist. Die FIM, die FIA, UNI-MEI und die IFJ
(Internationale Journalisten-Föderation) gründeten
1995 die ICEMU (International Committee of Entertainment
and Media Unions), um internationale Strategien für
gemeinsame Aktionen zu entwickeln.
13- Ebenfalls zur Nutzung von Synergien gründeten
die FIM und ihre beiden Schwesterorganisationen FIA und
UNI-MEI 1997 die IAEA (International Arts Entertainment
Alliance) mit dem Ziel, gemeinsame Projekte insbesondere
auf regionaler Ebene durchzuführen.
14- In diesem Sinn errichteten die drei Föderationen
für ihre lateinamerikanischen Mitglieder die Gruppe
CREA (Coordinadora Regional de Espectáculo de las
Américas), die aus der FIM-GRM, FIA-BLADA und UNI-MEI-PANARTES
besteht.
15- Ein ähnlicher Zusammenschluss besteht auch für
die europäischen Mitglieder von FIM, FIA und UNI-MEI:
Er heißt EAEA (European Arts Entertainment Alliance)
und besteht aus der FIM, EuroFIA und UNI-Europa-MEI. Die
EAEA ist Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes
EGB/ETUC. Sie wird von der Europäischen Kommission
als einzige Vertreterin der im Bühnenbereich Tätigen
ins Komitee für den sozialen Dialog eingeladen, der
für diese Berufsgruppen ins Leben gerufen wurde.
Dieses Komitee hat eine Untersuchung in Auftrag gegeben
über die optimalen Maßnahmen zur Förderung
von Live-Darbietungen in Europa. 2001 verfasste die EAEA
zwei wichtige Studien: eine über die Arbeitsbedingungen
und die Sozialversicherung der im Bühnenbereich Tätigen
in der Europäischen Union, die andere über die
Hindernisse für den freien Austausch von Künstlerinnen
und Künstlern und von Kulturprodukten innerhalb der
EU. Im Herbst 2002 schlugen EAEA und EGB/ETUC der Europäischen
Kommission vor, zwei weitere Untersuchungen durchführen
zu lassen: die erste über die Auswirkungen der europäischen
Richtlinien auf den Kunst- und Unterhaltungssektor, die
zweite über die Anstellungsbedingungen und die Sozialversicherung
der im Bühnenbereich Tätigen in fünf EU-Kandidatsländern.
(letzte Überarbeitung: 20/10/2002)
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